[ Falls der nachfolgende Text in manchen Teilen holprig, schlecht lesbar erscheinen sollte, oder keinen Sinn ergibt, so liegt das alleine an den unzureichenden Faehigkeiten des Uebersetzers - die englische Version des spanischen Originals, auf dem die Uebersetzung basiert, liest sich fluessig und logisch zwingend. Zu meiner Entschuldigung moechte ich sagen, dass .... Der Uebersetzer]

Lima, 8. April 2002
An: Senor Juan Alberto Gonzalez, Manager of Mircosoft, Peru

Sehr geehrter Herr Gonzalez,

Zunaechst moechte ich Ihnen fuer Ihren Brief vom 25 Maerz 2002 danken, in dem sie die offizielle Position Microsofts gegenueber dem Gesetzesentwurf Nr. 1609, "Freie Software in der oeffentlichen Verwaltung", zum Ausdruck bringen, eine Position welche ohne Zweifel vom Wunsch getragen ist, fuer Peru einen geeigneten Ort im globalen technologischen Kontext zu finden. Mit demselben Wunsch, und ueberzeugt, dass wir die besten Loesungen durch einen freien Austausch von klaren und offenen Gedanken finden, nutze ich diese Gelegenheit auf ihre Kommentare in Ihrem Brief zu antworten.

Unter voller Anerkennung des wertvollen Beitrages, den Meinungen wie die Ihre darstellen, waehre es fuer mich viel nuetzlicher gewesen, wenn Sie, anstatt Gegenargumente allgemeiner Natur zu formulieren (welche wir spaeter analysieren werden), starke konkrete Argumente fuer die Vorteile, die proprietaere Software dem Staate von Peru und seinen Buergern im Allgemeinen, bringt vorgetragen haetten, da dieses einen bereicherenden Austausch zwischen unseren Positionen ermoeglich haette.

Mit dem Ziel, eine geordnete Diskussion zu fuehren, gehen wir davon aus, dass Sie "Open Source Software" nennen, was im Gesetzesentwurf als "Freie Software" definiert wird, da es Software gibt, fuer die der Sourcecode mit dem Programm ausgeliefert wird, aber trotzdem nicht in den Definitionsbereich des Gesetzesentwurfes faellt, und dass Sie "kommerzielle Software" nennen, was der Gesetzesentwurf als "proprietaer" oder "unfrei" definiert, da es freie Software gibt, die am Markt verkauft wird, wie jedes andere Gut oder Dienstleistung auch.

Es ist auch noetwendig klarzustellen, dass das Ziele des Gesetzesentwurf nicht direkt mit der Hoehe an Einsparungen verbunden sind, die durch die Benutzung freier Software in staatlichen Institutionen erzielt werden kann. Dies ist auf jeden Fall ein ein Randeffekt, und auf keinen Fall der Hauptfokus des Gesetzesentwurf. Die Grundprinzipien, auf die der Gesetzesentwurf zielt, beziehen sich auf Dinge, die ein Staat grundsaetzlich gewaehrleisten muss, wie z.B:

Um die Informationsfreiheit zu gewaehrleisten, ist es unumgaenglich, das die Codierung von Daten nicht an einen einzelnen Anbieter gebunden ist. Die Benutzung von Standardformaten garantiert den freien Zugang, notfalls durch die (nachtraegliche) Erstellung geeigneter freier Software.

Um die Bestaendigkeit oeffentlicher Information zu gewaehrleisten ist es notwendig, dass die Benutzbarkeit und Wartung der Software weder vom guten Willen der Anbieter abhaengt, noch von den Monopolbedinungen, die durch sie aufgestellt wurden. Aus diesem Grunde muss der Staat die Weiterentwicklung seiner Softwaresysteme sicherstellen - was durch die Verfuegbarkeit von Quellcode gewaehrleistet wird.

Um nationale Sicherheit bzw. die Sicherheit des Staates zu gewaehrleisten, ist es unumgaenglich, nur von Systemen abhaengig zu sein, die keine Kontrolle von aussen ermoeglichen oder unerwuenscht Informationen an Dritte weitergeben. Systeme, deren Quellcode der Oeffentlichkeit frei zugaenglich ist, liegen notwendigerweise zur Einsichtnahme durch den Staat, seine Buerger und Experten aus aller Welt offen. Unser Vorschlag erhoeht die Sicherheit, denn Kenntnis des Quellcodes wird die Zahl der wachsenden Programme mit "Schnueffelfunktion" eleminieren.

Auf die gleiche Art staerkt unser Vorschlag die Sicherheit der Buerger, sowohl in ihrer Rolle als rechtmaessige Eigentuemer von Information, die durch den Staat verwaltet wird, als auch in ihrer Rolle als Konusmenten. Letzteres dadurch, das die Verbreitung von Software ermoeglicht wird, die keine Schnueffelfunktion beinhaltet, welche die Privatsphaere und Grundfreiheiten gefaehrden.

In diesem Sinne beschraenkt sich der Gesetzesentwurf darauf, die Bedingungen festzulegen, unter denen denen staatliche Institutionen Sofware in der Zukunft beziehen, Bedingungen, die den genannten Grundprinzipien entsprechen.

Das Lesen des Gesetzestextes macht deutlich, dass sobald er einmal verabschiedet ist:

Was der Gesetzesentwurf klar ausdrueckt ist, dass es fuer Software, die fuer den Staat akzeptierbar sein soll, nicht ausreicht, dass sie technisch die Anforderungen erfuellen kann, sondern dass ausserdem die Vertragsbedingungen einer Reihe von Anspruechen bezueglich der Lizenz genuegen muessen, ohne die der Staat seinen Buergern nicht adaequate Datenverarbeitung garantieren und die Intigritaet, Vertraulichkeit und Zugang zu den Informationen kontrollieren kann, was aber alles kritische Aspekte fuer die normale Funktionsfaehigkeit des Staates sind.

Wir stimmen in der Einschaetzung ueberein, Mr. Gonzalez, das die Informations- und Kommunikationstechnologien einen signifikanten Einfluss auf die Lebensqualitaet der Buerger haben (ob negativ oder positiv). Wir stimmen sicherlich darin ueberein, dass die Grundprinzipien, die ich herausgestellt habe, fuer einen demokratischen Staat wie Peru fundamental wichtig sind. Daher sind wir sehr daran interessiert, Alternativen kennenzulernen, wie man diese Prinzipien ohne den Einsatz freier Software unter den Bedingungen, wie sie der Gesetzesentwurf definiert, gewaehrliesten kann.

Zu den Beobachtungen, die Sie angestellt haben - wir werden sie jetzt im Detail analysieren.

Sie zeigen auf, dass "1. Der Gesetzesentwurf es fuer alle oeffentlichen Einrichtungen verbindlich macht, nur freie Software einzusetzen, d.h Open Source Software, was die Prinzipien der Gleichheit vor dem Gesetz ,die Nichtdiskriminierung und das Recht der Privatfirmen, Freiheit der Wirtschaft und die Vertragsfreiheit verletzt, die durch die Verfassung gewaehrleistet werden".

Diese Leseart ist falsch. Der Gesetzesentwurf beruehrt in keiner Weise die Prinzipien, die Sie auflisten; er beschraenkt sich zur Gaenze darauf, Bedingungen festzulegen, unter denen Software bei staatlichen Einrichtungen eingesetzt wird, ohne in irgendeiner Weise in den privaten Sektor einzugreifen. Es ist eine weit anerkannte Grundannahme, dass der Staat nicht die gleiche vertragliche Freiheit geniesst wie der private Sektor, da er in seinen Handlungen durch die Anforderungen an Transparenz eingeschraenkt wird; in diesem Sinne muss die Erhaltung des groesseren Allgemeinwohles bei einer Gesetzgebung zu diesem Thema vorgehen.

Der Gesetzesentwurf schuetzt Gleichheit vor dem Gesetz, da keine natuerliche oder juristische Person vom Recht ausgeschlossen wird, Produkte unter den durch den Gesetzesentwurf festgelegten Bedingungen anzubieten, ohne weiterergehende Einschraenkungen als die des Gesetzes ueber oeffentliche Vertraege und Erwerbungen (Staatsdekret 123).

Der Gesetzesentwurf fuehrt keine Diskriminierung irgendeiner Art ein, da er nur festlegt, *wie* Gueter angeboten werden (was eine Befugnis des Staates ist), aber nicht *wer* sie anbietet (was tatsaechlich diskriminierend waere, wenn Einschraenkungen auf Basis von Nationalitaet, Rasse, Religion, Idiologie, Sexueller Preferenz etc. gemacht wuerden). Im Gegenteil, der Gesetzesentwurf ist entschieden antidiskriminierend. Dies, weil ohne jeden Spielraum die Bedinungen fuer Software festgelegt werden, und so verhindert wird, dass staatliche Einrichtungen Software einsetzen, die diskriminierende Lizenzbedingungen haben.

Durch die beiden vorangegangenen Absaetze sollte deutlich geworden sein, dass der Gesetzesentwurf nicht die Freiheit der Unternehmen einschraenkt, da letztere immer frei die Bedingungen waehlen koennen, unter denen sie Software produzieren; manche sind fuer den Staat akzeptabel, manche nicht, da sie im Widerspruch zu den oben genannten Grundprinzipien stehen. Diese Gesetzesinitiative beruecksichtigt natuerlich der Freiheit der Industrie und der Vertragsfreiheit (in der eingeschraenkten Form, in der der Staat die letztere ausfuehren kann). Jedes private Subjekt kann Software unter den Bedingungen, die der Staat fordert, produzieren - oder kann es auch nicht tun. Niemand wird gezwungen, ein Produktionsmodell anzunehmen, aber wer den Staat beliefern will, muss bestimmte Grundprinzipien sicherstellen - naemlich diejenigen, die der Gesetzesentwurf beschreibt.

Als ein Beispiel: nichts in dem Gesetzesentwurf wuerde ihre Firma daran hindern, dem Staat eine Officesuite anzubieten, unter den Bedingungen des Gesetzesentwurfes, und einen Preis festzulegen, der Ihnen geegnet erscheint. Wenn Sie dies unterliesen, dann nicht Aufgrund der Beschraenkungen durch das Gesetz, sondern Aufgrund von Geschaeftsentscheidungen, die im Zusammenhang mit ihrer Vermarktungsstrategie stehen, Entscheidungen, in die der Staat nicht involviert ist.

Um fortzufahren - sie sagen, dass "2. der Gesetzesentwurf, durch die Verpflichtung auf Open Source Software diskriminierende und wettbewerbshindernde Methoden bei Auftragsvergaben und Ausschreibungen durch oeffentliche Einrichtungen festlegen wuerde...."

Dieses Argument ist nur eine Widerholung des vorangegangenen, und daher kann die Antwort darauf weiter oben gefunden werden. Aber lassen Sie uns trotzdem fuer einen Moment auf Ihre Bemerkung bezueglich der "wettbewerbshindernden Methoden" eingehen.

Natuerlichweise setzt der Kaeufer Bedingungenim Rahmen des Kaufes bezueglich der angestrebten Nutzung des Gutes oder der Dienstleistung. Hierdurch werden von Anfang an manche Hersteller vom Wettbewerb ausgeschlossen, aber nicht grundaetzlich, sondern aufgrund einer Reihe von Entscheidungen, die durch den freien Willen des Kaeufers festgelegt werden, und durch die geltenden Gesetze. Und im Gesetzesentwurf wird festgelegt, dass *Niemand* vom Wettbewerb ausgeschlossen wird, solange er die Erfuellung der Grundprinzipien gewaehrleiset.

Zweitens regt der Gesetzesentwurf den Wettbewerb an, da er darauf abzielt ein Angebot an besser benutzbarer Software zu schaffen, und bestehende Produkte innerhalb eines koninuierlichen Entwicklungsprozesses zu verbessern.

Auf der anderen Seite ist der zentrale Aspekt von Wettbewerb die Moeglichkeit, dem Kunden ein besseres Angebot zu machen. Nun ist unuebersehbar, dass Marketing eine keineswegs neutrale Rolle spielt, wenn ein Produkt auf dem Markt angeboten wird (ansonsten muesste man annehmen, dass alle Marketingausgaben der Unternehmen sinnlos waeren), und dass daher relevante Ausgaben in diesem Bereich das Verhalten der Kaeufer beenflussen koennen. Dieser Einfluss des Marketings wird durch unseren Gesetzesentwurf zum grossen Teil reduziert, denn die Auswahl innerhalb des festgelegten Rahmens basiert auf den *technischen Eigenschaften* eines Produktes und nicht auf den Vermarktungsanstrengungen des Anbieters; daher wird der Wettbewerb gefoerdert, denn der kleinste Softwareanbieter kann nun unter vergleichbaren Bedingungen mit den maechtigsten Konzernen konkurieren.

Es soll betont werden, dass es keine wettbewerbshinderndernde Position gibt als die der grossen Softwareproduzenten, die oft genug ihre Vormachtsstellung missbrauchen, denn in unzaehligen Faellen bieten sie als Loesung fuer Benutzerprobleme an: "Fuehren Sie ein Update auf die neueste Version durch" (natuerlich auf Kosten des Nutzers); ausserdem ist Beendigung von technischen Support fuer Produkte ueblich, von denen alleine der Produzent entscheidet, dass sie "veraltet" sind, und so muss der Nutzer, um irgendeinene technische Hilfe zu erlangen, auf neue Versionen umstellen (zu nichttrivialen Kosten, insbesondere da oft auch Umstellungen bei der Hardware erforderlich sind). Und da die gesamte Infrastruktur auf geschlossenen Datenformaten bassiert, ist der Nutzer in der Zwangsposition, Produkte des selben Anbieters weiter zu nutzen, oder einen grossen Aufwand auf sich zu nehmen um zu einer anderen Softwareumgebung zu wechseln (die wahrscheinlich wieder proprietaer ist).

Sie fuegen hinzu: "3. Durch die Verpflichtung des Staates, ein Geschaeftsmodell zu bervorzugen, welches komplett auf Open Source basiert, werden nur die lokalen und internationalen Hersteller gehemmt, d.h. diejenigen, welche relevant investieren, welche eine grosse Anzahl Arbeitstellen direkt oder inderekt schaffen, und welche nicht zuletzt das BSP steigern, ganz im Gegensatz zm Modell von Open Source, welches schwaecheren oekonomischen Einfluss hat und hauptsaechlich Arbeitstellen im Servicesektor schafft."

Ich stimme nicht mit Ihrer Behauptung ueberein. Zum Teil wegen dem, was Sie selber weiter unten in Absatz 6, bezueglich des Dienstleistungsanteils bei der Softwarenutzung sagen. Dieser Widerspruch alleine wuerde ihre Position widerlegen. Das Dienstleistungsmodell, welches von vielen Firmen in der Softwareindustrie gewaehlt wird, ist gemessen am oekonomischen Masstab, viel groesser und hat eine Wachstumstendenz, im Gegensatz zum Modell der Softwarelizenzierung.

Trotzdem hat die Privatwirtschaft die groesstmoeglichste Freiheit, dasjenige Geschaeftsmodell zu waehlen, welches am besten ihre Interessen verwirklicht, auch wenn diese Wahlfreiheit oft unterschwellig durch die unverhaeltnismaessigen Markentingausgaben von Herstellern proprietaerer Software verschleiert wird.

Folgte man Ihrer Ueberlegung, kaeme man ausserdem zum Schluss, dass der oeffentliche Sektor einen wichtigen und elementaren Markt fuer die Softwareindustrie darstellt, in einem Ausmass, dass die Entscheidung in dem Gesetzesentwurf komplett den Markt fuer diese Firmen beseitigen wuerde. Waere dies wahr, muesste man folgern, dass der Staat die Hersteller von proprietaerer Software subventioniert. Im unwahrscheinlichen Falle, dass dies so waere, haette der Staat das Recht die Subventionen dort zu verwenden, wo sie den groessten gesellschaftlichen Nutzen haetten; es ist unabstreitbar, im Rahmen dieser unwahrscheinlichen Hypothese, dass wenn der Staat entscheiden wuerde, Software zu subventionieren, er dem Bereich der freien Software den Vorzug gegenueber der proprietaeren Software geben muesste, wenn man den gesellschaftlichen Nutzen und die sinnvolle Verwendung von Steuermitteln bedenkt.

Die Arbeistplaetze, die durch propritaere Software in Laendern wie den unseren geschaffen werden, betreffen hautpsaechlich technische Aufgaben von geringem Gesamtwert; auf lokaler Ebene haben die Techniker, die Support fuer proprietaere Software transnationaler Konzerne bieten, keine Moeglichkeit, Fehler zu beseitigen; nicht wegen eines Mangels an Faehigkeit oder Talent, sondern weil sie keinen Zugriff auf den Quellcode haben. Durch freie Software foerdert man technisch qualifiziertere Arbeitsplaetze und Rahmenbedingungen fuer einen Wettbewerb, wo Erfolg nur von der Faehigkeit abhaengt, guten technischen Support und qualitativen Service anzubieten, man regt den Markt an und erweitert den gemeinsamen Fundus an Wissen, eroeffnet alternative Moeglichkeiten, Dienstleistungen von groesserem Wert und hoeher Qualtitaet zu schaffen, zum Nutzen aller Beteiligten: Hersteller, Dienstleistungsorganisationen und Verbraucher.

Mit diesem Gesetzesentwurf entscheidet sich der Staat fuer die Erhaltung bestimmter Grundwerte. Und er entscheidet dies auf der Basis seiner unabhaengigen Staatsmacht, ohne irgendwelche Verfassungsgarantieren zu beruehren. Wenn diese Grundwerte gewaehrleistet werden koennten, ohne ein bestimmtes oekonomisches Modell auszuwaehlen, so wuerde der Nutzen des Gesetzesentwurfs sogar noch groesser sein; sollte es aber so sein, dass es nur ein oekonomisches Modell gibt, welches diese Grundwerte garantiert, dann aufgrund geschichtlicher Umstaende, und nicht einer willkuerlichen Wahl eines bestehenden Modells.

Sie fahren fort: "4. Dieser Gesetzesentwurf legt die Benutzung von Open Source Software fest, ohne die Gefahren zu beruecksichtigen, die dies vom Standpunkt der Sicherheit, von Garantieanspruechen und moeglichen Verletzungen des geistigen Eigentums Dritter nach sich ziehen kann."

In abstrakter Weise von "Gefahren, .. die dies nach sich ziehen kann" zu sprechen, ohne auch nur eine dieser Gefahren naeher zu spezifizieren, zeigt zumindest etwas Mangel an Kenntnis der Materie. So erlauben Sie mir bitte, sie aufzuklaeren:

Zur Sicherheit

Nationale Sicherheit wurde schon allgemein erwaehnt, in der Eingangsdiskussion der Grundprinzipien des Gesetzesentwurf. Konkreter, bezogen auf die Sicherheit der Software selbst, kan man davon ausgehen, dass alle Software (ob proprietaer oder frei) Fehler oder "Bugs" (ein Programmierer-Ausdruck) enthaelt. Es ist auch bekannt, dass die Anzahl an Bugs in freier Software geringer ist, und diese sehr viel schneller behoben werden als dies bei proprietaerer Software der Fall ist. Es ist auch kein Geheimnis, dass viele oeffentliche Stellen, die fuer die IT-Sicherheit von staatlichen Stellen verantwortlich sind, den Einsatz von freier Software eben aus Gruenden der Sicherheit und Effizienz verlangen.

Ohne die oeffentliche und offene Analyse des Quellcodes durch die wissenschaftliche Gemeinschaft und Benuter im Allgemeinen ist es jedoch unbeweisbar, dass proprietaere Software sicherer ist als freie. Diese Analyse ist jedoch unmoeglich, weil das Modell von proprietaerer Software als solches diese Analyse verbietet, so das letzlich alle Sicherheitsbehauptungen auf den (voreingenommenen) Versprechungen von guten Absichten durch den Hersteller oder seiner Vertragspartner beruht.

Man solle sich auch vergegenwaertigen, dass in vielen Faellen die Lizenzvereinbarungen Schweigeklauseln beinhalten, die die Veroeffentlichung von Sicherheitsmaengeln des lizenzierten proprietaeren Produktes verbieten.

Bezueglich der Garantieansprueche:

Wie Sie sehr wohl wissen, oder durch das Lesen der EULA (Endnutzervereinbarungen) der von Ihnen lizenzierten Produkte herausfinden koennen, ist die Gewaehrleistung im Falle eines Defektes im Allgemeinen auf einen Ersatz der Speichermedien beschraenkt, und auf keinen Fall wird Schadensersatz fuer Schaeden oder Folgeschaeden, Gewinnausfall etc. geboten. Wenn durch einen Sicherheitsbug in einem Ihrer Produkte, welcher nicht rechtzeitig von Ihnen selbst behoben wurde, ein Angreifer kritische staatliche Systeme kompromitiert, welche Gewaehrleistungen, welcher Schadensersatz und welche Entschaedigungen wuerde Ihr Unternehmen auf Basis der Lizenzbedingungen anbieten? Die Garantieleistungen proprieteaerer Software, insofern sie in einem Istzustand ausgeliefert wird "as is", ohne zusaetliche Funktionsgarantie durch den Anbeiter unterscheidet sich durch nichts von der freier Software.

Bezueglich des geistigen Eigentums:

Fragen des geistigen Eigentums liegen ausserhalb dieses Gesetzesentwurfs, da sie von anderen Gesetzen geregelt werden. Das Modell freier Software impliziert keineswegs die Nichtbeachtung dieser Gesetze, und tatsaechlich ist die Mehrheit freier Software durch Copyright geschuetzt. In Wirklichkeit zeigt diese Fragestellung in Ihren Beobachtungen ihre Unklarheit im Bezug auf den rechtlichen Rahmen, in dem freie Software entwickelt wird. Die Verwendung fremden geistigen Eigentums in Werken, die als eigene ausgeben werden, ist keine Praxis, die man in der Welt der freien Software findet; sie ist leider jedoch in der Welt der proprietaeren Software Praxis. Zum Beispiel die Verurteilung Microsofts durch die Wirtschaftskammer des Gerichts in Nanterre, Frankreich am 27 September 2001, zu einer Strafe von 3 Millionen Francs als Schadensersatz und Zinsen, fuer die Verletzung geistigen Eigentums (Piraterie, um den ungluecklichen Begriff zu verwenden, den Ihre Firma in ihren Veroeffentlichgungen oft benutzt).

Sie sagen weiterhin: "Der Gesetzesentwurf wendet geht von einem falschen Konzept von freier Software falsch aus, welches in Wirklichkeit nicht impliziert, die Software sei kostenlos oder kostenfrei, und kommt so zu falschen Schluessen bezueglich der Kosteneinsparungen des Staates, ohne Kosten-Nutzen Analyse um diese Position zu validieren".

Die Beobachtung ist falsch; prinzipiell sind Freiheit und Kostenfreiheit unabhaengige Konzepte: es gibt Software die proprietaer ist und verkauft wird (z.B. Microsoft Office), kostenlose proprietaere Software (MS Internet Explorer), freie Software, die verkauft wird (Redhat, SuSE und andere Gnu/Linux Distributionen), freie kostenlose Software (Apache, Openoffice, Mozilla) und sogar Software, die auf verschiedene Arten lizenziert werden kann (MySQL).

Mit Sicherheit ist freie Software nicht notwendig kostenfrei. Und der Text des Gesetzesentwurfs behauptet auch nicht, dass dies so sei, wie sie nach dem Lesen des Textes festgestellt haben. Die Definitionen des Gesetzesentwurfs legen klar dar, *was* als freie Software gilt, und beziehen sich in keinem Punkt auf die Kostenfreiheit. Obwohl moegliche Einsparungen an Kosten fuer proprietaere Software erwaehnt werden, beziehen sich die Grundlagen des Gesetzesentwurfs klar auf die zu gewaehrleistenden Grundprinzipien und die lokale Foerderung der technischen Entwicklung. Davon ausgehend, dass ein demokratischer Staat diese Grundprinzipien unterstuetzen muss, bleibt ihm keine andere Wahl als Software mit oeffentlich verfuegbarem Quellcode zu verwenden, und Information nur in Standardformaten auszutauschen.

Verwendet ein Staat Software ohne diese Characteristiken, schwaecht er grundlegende Staatsprinzipien. Gluecklicherweise fuehrt freie Software auch zu geringeren Kosten; aber auch unter der (einfach zu widerlegenden) Annahme, dass sie teurer als proprietaere Software waere, wuerde die blose Existenz eines effektiven freien Softwaretools fuer eine IT-Aufgabe den Staat zwingen, dieses zu nutzen; nicht wegen dieses Gesetzesentwurfs, sondern wegen der Eingangs erlaeuterten Grundsaetze, die sich aus den Anfordernungen eines demokratischen Rechtsstaates ergeben.

Sie fahren fort:"6. Es ist falsch das sie denken, Open Source Software sei kostenlos. Studien der Garnter Group ( ein wichtiger, weltweit anerkannter Analytiker des technologischen Marktes) zeige,n dasa die Kosten des Softwarekaufs (Betriebssystem und Anwendungen) nur 8% der Gesamtkosten ausmachen, die fuer eine rationelle und wirklich vorteilsschaffende Nutzung der Technologie von Firmen und Institutionen aufgewendet werden muessen. Die anderen 92% bestehen aus Installationskosten, Schulung, Support, Wartung, Verwaltung und Ausfallzeiten".

Dieses Argument wiederholt das aus Absatz 5 und widespricht zum Teil Absatz 3. Um die Sache kurz zu halten verweisen wir auf diese Absaetze. Lassen Sie mich aber trotzdem aufzeigen, dass Ihre Schlussfolgerung logisch falsch ist: auch wenn, laut Gardner Group, die Kosten von Software nur 8% der Gesamtkosten der Nutzung ausmachen, so bestreitet dies in keiner Weise die Existenz von Software die kostenlos ist, d.h. bei der die Kosten der Lizensierung bei 0 liegen.

Zusaetzlich zeigen Sie in diesem Absatz ganz richtig auf, dass die Dienstleistungsanteile und die Verluste durch Ausfallzeiten den groessten Teil der Gesamtkosten von Softwarenutzung ausmachen, was, wie Sie feststellen koennen, ihrer Aussage bezueglich des geringen Wertes von Dienstleistungen aus Absatz 3 widerspricht. Nun traegt die Nutzung von freier Software erheblich dazu bei, die verbleibenden Kosten waehrend des verbleibenden Lebenszyklus zu reduzieren. Diese Kostensenkung bei Installation, Support etc. zeigt sich in verschiedenen Bereichen: zunaechst mal bei der Wettbewerbsfaehigkeit des Dienstleistungsmodells von freier Software; Support und Wartung kann frei an eine ganze Reihe von Anbietern vergeben, die auf der Basis von Qualtiaet und Preis miteinander konkurrieren. Dies gilt fuer Installation, Schulung und Support, und in weiten Teilen fuer Wartung. Zweitens sind, bedingt durch den reproduktiven Character des Modells, sind Wartungsarbeiten, die an an einer Anwendung durchgefuehrt werden, leicht wiederverwendbar, ohne weiter grosse Kosten nach sie zu ziehen (d.h. ohne dass man mehr als einmal fuer die gleiche Sache bezahlen muss), da Aenderungen, so man will, in den gemeinsamen Wissensfundus uebergehen. Drittens werden die Kosten durch nicht funktionierdende Software ("Blue Screens of Death", boesartiger Code wie Viren, Wuermer und Trojaner, Ausnahmefehler, Allgemeine Schutzverletzungen und andere, gutbekannte Probleme) erheblich durch stabilere Software reduziert; und es ist bekannt, dasss eine der bemerkenswertesten Eigenschaften freier Software ihre Stabilitaet ist.

Des weiteren fuehren Sie aus:"7. Eines der Argumente hinter dem Gesetzesentwurf ist die angenomme Kostenfreiheit von Open Source Software, im Vergleich zu kommerzieller Software, ohne in Betracht zu ziehen dass es Grossabnehmerlizenzen gibt, die von grossem Vorteil fuer Staaten sein koennen, so wie es in anderen Laendern der Fall geschehen ist".

Ich habe schon aufgezeigt, dass es nicht um die Kosten von Software geht, sondern um die Grundsaetze von Informationsfreiheit, Zugaenglichkeit und Sicherheit. Diese Argumente wurden schon ausfuehrlich in den vorangegangenen Absaetzen behandelt, ich verweise auf diese.

Aber tatsaechlich gibt es sicherlich Grossabnehmerlizenzen (obwohl ungluecklichweise proprietaere Software nicht den geforderten Grundprinzipien entspricht). Aber wie Sie in dem unmittelbar vorrausgehenden Absatz ihres Briefes betonen, veringern diese nur einen Kostenanteil, der nicht mehr als 8% ausmacht.

Sie fahren fort:"8. Des weiteren ist die Alternative, wie sie der Gesetzentwurf annimmt, a) deutlich teurer, wegen der hohen Kosten der Softwaremigration, und setzt b) die Kompatibilitaet und Interoperabilitaet der IT Platformen innerhalb des Staates, und zwischen dem Staat und dem privaten Sektor aufs Spiel, bedingt durch die hunderten Versionen von Open Source Software auf dem Markt.

Lassen Sie uns Ihre Aussage in zwei Teilen analysieren. Ihr erstes Argument, dass Migration hohe Kosten bedingt, unterstuetzt in Wirklichkeit den Gesetzentwurf. Je mehr Zeit verstreicht, desto schwieriger wird die Migration zu einer anderen Technologie; und gleichzeitig werden die Sicherheitsprobleme, die mit proprietaerer Software verbunden sind, wachsen. Auf diese Weise wird der Staat um so abhaengiger von Spezialanbietern. Sobald aber eine Regelung bezueglich der Benutzung freier Software getroffen wird (was sicherlich einige Kosten nach sich zieht), vereinfacht sich die Migration von einem System aufs andere, da alle Daten in offenen Formaten gespeichert werden. Andererseits bringt die Migration zu einer Umgebung mit freier Software nicht mehr Kosten mit sich als die Migration zwischen unterschiedlichen proprietaeren Softwareumgebungen, womit ihr Argument komplett widerlegt ist.

Das zweite Argumtent bezieht sich auf Probleme mit der "Kompatibilitaet und Interoperabilitaet der IT Platformen innerhalb des Staates, und zwischen dem Staat und dem privaten Sektor". Diese Aussage zeigt eine gewisse Unkenntnis bezueglich der Art und Weise, wie freie Software erstellt wird, naemlich nicht um die Abhaengigkeit des Nutzers von einer bestimmten Platform zu maximieren, wie es normalerweise im Bereich proprietaerer Software passiert. Auch wenn es mehrere Distributionen freier Software gibt und eine Vielzahl von Programmen fuer dieselbe Aufgabe benutzt werden kann, ist Interoperabilitaet sowohl durch die Verwendung von Standardformaten, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, gewaehrleistet, als auch durch die, aufgrund der Verfuegbarkeit des Quellcodes bestehende, Moeglichkeit interoperable Software zu erstellen.

Sie sagen dann:"9. Der Grossteil der Open Source Software bietet weder angemessenes Mass an Service, noch die durch durch anerkannte Hersteller gegebene Garantie hoher Nutzerproduktivitaet, was dazu gefuehrt hat, dass verschiedene oeffentliche Organisationen ihre Entscheidung zurueckgezogen haben, Open Source Software zu verwenden, und statt dessen kommerzielle Software verwenden".

Diese Beobachtung entbiehrt einer Grundlage. In Bezug auf die Garantie wurde das Argment in der Antwort auf Absatz 4 widerlegt. Bezueglich der Supportdienste - man kann freie Software auch ohne sie benutzen (was auch bei proprietaere Software passieren kann), aber jeder, der moechte, kann seperat Support von lokalen Firmen oder internationalen Unternehmen erhalten, genau wie es bei proprietaerer Software der Fall ist.

Auf der anderen Seite wuerde es stark zu unserer Analyse beitragen, wenn Sie uns ueber Projete mit freier Software aufklaeren wuerden, die in oeffentlichen Organisationen durchgefuehrt wurden und wieder zu gunsten proprietaerer Software stillgelegt wurden. Wir kennen eine Anzahl Faelle, wo das Gegenteil der Fall war, aber keinen einzigen Fall, bei dem das passiert ist, was Sie beschreiben.

Sie fahren fort zu beobachten dass:"10. Der Gesetzesentwurf die Kreativitaet der peruanischen Softwareindustrie hemmt, die jaehrlich 40 Millionen US$ einnimmt, 4 Millionen US$ exportiert (Platz 10 beim nichttraditionellen Export, mehr als Handwerksarbeiten) und welche eine Quelle fuer Arbeitsplaetze ist. Mit einem Gesetz, dass die Benutzung von Open Source anregt, verlieren Programmierer ihr intellektuelles Eigentum und ihre Haupteinnahmequelle".

Es ist offensichtlich genug, dass niemand gezwungen wird, den Code als Open Source zu vermarkten. Das einzige was man in Kauf nehmen muss, wenn man nicht Open Source vermarktet, ist dass man nicht an den oeffentlichen Sektor verkaufen kann. Dieser ist aber auf keinen Fall der Hauptmarkt fuer die nationale Softwareindustrie. Wir haben schon einige Fragen bezueglich des Einflusses des Gesetzesentwurfes auf die Schaffung von Arbeitsplaetzen, die sowohl technisch hoch qualifiziert und wettbewerbsfaehiger sind, oben behandelt, so dass es unnoetig ist, weiter auszufuehren.

Was in ihrer Aussage folgern, ist falsch. Einerseits verliert kein Autor freier Software sein Recht am geistigen Eigentum, ausser er erklaert seine Arbeit ausdruecklich zum Allgemeineigentum (Public Domain). Die Initiative freier Software war immer sehr respektvoll im Umgang mit geistigem Eigentum und hat Autoren zu weiter Anerkennung verholfen. Namen wie Richard Stallman, Linus Torvalds, Guido van Rossum, Larry Wall, Miguel de Icaza, Andrew Tridgell, Theo de Raadt, Andrea Arcangeli, Bruce Perens, Darren Reed, Alan Cox, Eric Raymond und viel andere sind weltweit anerkannt fuer Ihre Beitraege zur Entwicklung von Software, die heutzutage weltweit von millionen Menschen benutzt wird. Auf der anderen Seite ist es in jedem Fall nur eine Vermutung, wenn man behauptet, die Hautpeinkommensquelle peruanischer Programmierer seien Tantiemen, besonders weil es hierfuer weder einen Beweis gibt, noch dargelegt wird, wie die Verwendung freier Software diese beinflussen wuerde.

Sie fahren fort und sagen:"11. Open Source Software, erlaubt nicht die Generierung von Exportgewinnen, da sie frei verbreitet werden kann. Hierdurch wird der Multiplikatoreneffekt des Verkaufs von Software an andere Laender geschwaecht, ebenso der Wachstum der Industrie, anstatt dass die Regierung die oertliche Industrie ankurbelt".

Diese Aussage zeigt wieder die komplette Ignoranz bezueglich des Marktes freier Software und seiner Mechanismen. Sie behaupten, dass der Markt fuer den Verkauf nicht-exklusiver Nutzungsrechte (Verkauf von Lizenzen) der einzig moegliche fuer die Softwareindustrie ist, waehrend sie weiter oben behaupten, es sei noch nicht mal der wichtigste. Die Anreize, die der Gesetzesentwurf fuer die Schaffung eines Angebotes an besser qualifiziertem Personal bietet, vereint mit der Moeglichkeit fuer peruanische Techniker, in grossen Massstab mit Open Source Software innerhalb des Staates zu arbeiten, bringt sie in eine hochwettbewerbsfaehige Position um ihre Dienstleistungen im Ausland anzubieten.

Sie sagen dann , dass "12. der Einsatz von Open Source Software im Erziehungswesen im Forum diskutiert wurde, ohne den kompletten Zusammenbruch dieses Projektes in einem Land wie Mexiko zu erwahenen, wo exakt die selben staatlichen Angestellten, die das Projekt gegruendet haben, nun sagen, das Open Source Software den Schuelern an den Schulen keine Lernerfahrung bot; es wurde diskutiert, ohne die Moeglichkeiten, auf nationaler Ebene adaequate Unterstuetzung fuer diese Plattform zu erhalten, zu bedenken und ohne zu erwaehnen, dass die Software nicht in gleichem Mass Plattformintegration erlaubte und erlaubt, wie sie jetzt in Schulen existiert".

Tatsaechlich hat Mexico beim Red Escolar Projekt den Rueckwaertsgang eingelegt. Dies exakt deshalb, weil die treibenden Kraefte hinter dem Projekt die Lizenzkosten als ihr Hauptargument benutzt haben, anstelle der anderen, in unserem Projekt angegebenen Gruende, die weit essentieller sind. Wegen dieses konzeptuellen Fehlers, und als Ergebnis des Mangels an Unterstuetzung durch das SEP (Erziehungsministerium), wurde die Annahme gemacht, dass es, um freie Software in Schulen einzufuehren, reichen wuerde, das Softwarebudget zu streichen und ihnen statt dessen eine CDROM mit Gnu/Linux zu schicken. Natuerlich hat dies nicht geklappt, und es konnte auch nicht kommen, exakt wie Computerlabore and Schulen nicht funktionieren, wenn sie proprietaere Software verwenden abe kein Softwarebudget fuer Implementierung und Wartung haben. Das ist der Grund warum unser Gesetzesentwurf sich nicht begnuegt, auf die Verwendung von freier Software zu verplfichten, sondern auch die Notwendigkeit eines tragfaehigen Migrationsplans herausstellt, bei dem der Staat den technischen Uebergang, um die Vorteile freier Software zu nutzen, in geordneter Art und Weise vollzieht, .

Sie schliesen mit einer rhetorischen Frage:"13. Wenn Open Source Software allen Anspruechen staatlicher Einrichtung genuegt, warum brauchen Sie dann ein Gesetz, um sie einzufuehren? Sollte es nicht der Markt sein, der frei entscheidet, welches Produkt die meisten Vorteile oder Werte bringt?"

Wir stimmen alle ueberein, dass im Privatsektor der Markt entscheiden muss, welche Produkte benutzt werden, und der Staat hier nicht eingreifen darf. Im Falle des oeffentlichen Sektors ist die Argumentation aber nicht die selbe: wie wir schon herausgestellt haben, archiviert, bearbeitet und uebermittelt der Staat Informationen, die ihm nicht gehoeren, sondern die ihm vom Buerger anvertraut werden, weil ihnen aufgrund der Gesetze keine Alternative bleibt. Im Gegenzug zu dieser gesetzlichen Verpflichtung muss der Staat aufs sorgfaeltigste Massnahmen treffen, um die Integritaet, Vertraulichkeit und Verfuegbarkeit dieser Informationen sicherzustellen. Die Verwendung proprietaerer Software erzeugt erhebliche Zweifel daran, ob diese Ansprueche erfuellt werden koennen, bringt keine Beweise in dieser Hinsicht, und ist so ungeeignet fuer den oeffentlichen Sektor.

Die Notwendigkeit eines Gesetzes basiert, erstens, auf der Realisierung der oben genannten Grundprinzipien Spezialbereich von Software; zweitens auf der Tatsache, dass der Staat kein ideal homogenes Wesen ist, sondern aus vielfaeltigen Einheiten mit unterschiedlichen Graden an Entscheidungsfreiheit besteht. Davon ausgehend, dass es ungeeignet ist, proprietaere Software zu benutzen, wird die Etablierung dieser Gesetzesregeln den einzelnen Beamten mit seinem Ermessensspielraum daran hindern, die Information, die den Buergern gehoert, einem Risiko auszusetzen. Und vor allem basiert die Notwendigkeit des Gesetzes, da es eine gebraeuchliche Bestaetigung von Begrifflichkeiten der Handhabung und Kommunkikation von Information bildet, auf dem demokratischen Prinzip der Zugaenglichkeit fuer die Allgemeinheit.

In Ubereinstimmung mit diesem allgemein akzeptieren Grundsatz hat der Buerger das Recht, sich Kenntnis ueber alle Informationen des Staates zu verschaffen, die nicht gut gesetzlichbegruendet, zum Geheimnis erklaert wurden. Nun verarbeitet Software Information und ist selbst Information. Information in einer speziellen Form, die von Maschinen verarbeitet werden kann, um Aktionen auszufuehren, aber nichts desto trotz kritische Information, denn der Buerger hat ein Recht darauf z.B. zu erfahren, wie genau seine Stimme gezaehlt oder seine Steuern berechnet werden. Und darum muss er freien Zugang zum Quellcode haben um sich zu seiner vollen Gewissheit der Richtigkeit der Programme, die fuer die Berechnung von Wahlen oder Steuern verwendet werden, zu ueberzeugen.

Ich zolle Ihnen den hoechsten Respekt und moechte gerne wiederholen, dass Ihnen mein Buero jederzeit offensteht, ihren Standpunkt in seinen Feinheiten darzustellen.

Aufrichtig,
DR. EDGAR DAVID VILLANUEVA NUÑEZ Congressman of the Republica of Peru.